ANTRAG ZUR SITZUNG DER GEMEINDEVERTRETUNG AM 09.11.2021

Die Gemeindevertretung beauftragt die Gemeindeverwaltung

1. bis zur nächsten Sitzung die rechtlichen Voraussetzungen einer Aufzeichnung von Bild- und Tonaufnahmen sowie einer Übertragung per Internet (Streaming) für die öffentlichen Teile der Gemeindevertreter- und Ausschusssitzungen vorzubereiten und Informationen zu den technischen Voraussetzungen einzuholen.

2. die hierzu notwendige Anpassung der Hauptsatzung vorzubereiten. Insbesondere soll die Übertragung von Bild- und Tonaufnahmen ins Internet ermöglicht werden. Mitglieder der Gremien sollen die Möglichkeit erhalten, der Aufnahme ihrer Person gegenüber dem Vorsitzenden vorab zu widersprechen.

Begründung:

Nach §52 Abs.3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) kann die Hauptsatzung einer Gemeinde bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind. Unsere Demokratie lebt von der Unterstützung seiner Bürger. Der interessierte Bürger hat das Recht z. B. zu erfahren, warum und wie der Bebauungsplan durch die Politik abgeändert wurde. Gerade junge Menschen können so auch an die Politik herangeführt werden.  

Da nicht alle Einwohner Alheims den öffentlichen Sitzungen beiwohnen können, bietet eine Video- oder Tonübertragung die Möglichkeit, diese besser und breiter in die politischen Prozesse und Entscheidungen unserer Gemeinde einzubinden. Dies ermöglicht auch Senioren, Menschen mit Behinderung und Eltern ohne die Möglichkeit auf Kinderbetreuung, bequem und zeitlich flexibel Beschlüsse mitverfolgen und nachvollziehen zu können. 

Insbesondere im Hinblick auf die Lockdown-Phasen 2020 und der bis jetzt eingeschränkten Teilnehmerzahl an öffentlichen Veranstaltungen möchten wir mit dieser Möglichkeit noch bestehenden aber auch evtl. erneuten Einschränkungen vorbeugen und eine Möglichkeit schaffen, um möglichst einfach – von zu Hause – unsere politische Arbeit verfolgen zu können. 

Die technische Umsetzung könnte wie folgt ermöglicht werden: 

Es wird eine Webcam und eine Mikrofonanlage zur Verfügung gestellt. Eine Mikrofonanlage hätte auch den Vorteil, dass im ganzen Sitzungsraum die Redebeiträge akustisch gut verstanden werden, was aktuell nicht gegeben ist.  

Die Aufnahmen werden über eine Videokonferenzsoftware übertragen. Als Videokonferenzsoftware steht der Gemeinde Alheim bereits GoToMeeting zur Verfügung. Der Hersteller mit Sitz in Europa ist an die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gebunden. 

Wird der Antrag angenommen, sollte auch den Ortsbeiräten eine Übertragung ihrer Sitzungen angeboten werden.